Brief CMYK107 Architekt Dipl.-Ing. (FH) Horst Schmid, Bau- und Immobiliensachverständiger

Lärm

Schall wird zu Lärm, wenn er bewusst oder unbewusst stört. Diese Störung äußert sich in messbaren körperlichen Reaktionen auf Lärm. Schon geringe Schallpegel ab 25 Dezibel (dB(A)) können zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen. Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen. Das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie. Geräusche kann man mit geeigneten Geräten messen. Die TA Lärm sehen z.B. bei der Überwachung von Anlagen Messungen vor.

Schallpegel können gemessen oder berechnet werden. Beim Straßen- und Schienenverkehr bildet die Berechnung von Schallimmissionen die wesentliche Grundlage für die Lärmvorsorge und die Lärmsanierung. Die Schallpegelmessung eignet sich hierfür nicht, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare – auch längerfristige – zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen an einzelnen Messorten zulässt. Die Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV fordert ausdrücklich, die Schallimmissionen zu berechnen. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen. Es ist demnach gerechtfertigt, Vertrauen in die Berechnung zu haben und vorsichtig mit Messungen zu sein.

Einflussgrößen auf die Emission, die den Beurteilungspegel bestimmen, sind bei Berechnungen im Straßenverkehr die Verkehrsstärke, die Verkehrszusammensetzung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die Längsneigung der Straße (also die Steigung) sowie die Beschaffenheit der Straßenoberfläche. Dazu kommen noch weitere Einflussgrößen auf die Immission wie der Abstand, die Abschirmung und die Reflexion sowie die Berücksichtigung von Kreuzungen. Dies gilt sinngemäß auch für den Schienenverkehr.
Bei bestehenden Anlagen, wie z.B. Wärmepumpen, werden die Geräuschimmissionen gemessen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Anforderungen der TA Lärm nicht eingehalten werden. Ich bin im Besitz geeigneter und geeichter Messtechnik.
Sprechen Sie mich an. Ich kann sowohl bei Messung und Verbesserung behilflich sein.
 
NTI XL2
Schallpegelmesser

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