Brief CMYK107 Architekt Dipl.-Ing. (FH) Horst Schmid, Bau- und Immobiliensachverständiger

Honorar

Bei Privataufträgen erfolgt die Honorarabrechnung nach Honorarvereinbarung, zzgl. Fahr- und Nebenkosten.

Fahrtzeiten und Wartezeiten sind Arbeitszeiten und als solche zu vergüten.

Die Gutachtererstellung wird nach vereinbarten Sätzen abgerechnet.

Bei Wertgutachten kann die Honorierung nach dem Wert erfolgen.

Vereinbarte Honorare sind grundsätzlich zu 3/4 im Voraus zu entrichten, der Rest nach Fertigstellung, bzw. Abnahme (Abnahme gilt nur bei Sachverständigengutachten nach Werkvertragsrecht, § 631 BGB, als vereinbart). Nach komplettem Zahlungseingang der im Voraus zu leistenden Summe wird der Sachverständige seine Tätigkeit aufnehmen.

Die Abgabe des zu erstattenden Gutachtens kann per Nachnahme erfolgen.

Beratungen und Beratungsleistungen werden als Dienstvertrag gemäß § 611 BGB vereinbart und abgerechnet.

Alle Leistungen, Tätigkeiten und Fahrten sind dem Sachverständigen durch den Auftraggeber zu vergüten. Grundlage eines Auftrages sind in jedem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind in keinem Fall Grundlage für die Beauftragung des Sachverständigen und werden nicht Bestandteil des Vertrages, bzw. Auftrages.

Drucken

Popular Tags

Copyright © 2024 Bau- und Immobiliensachverständiger Horst Schmid. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.